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 Gesetze der japanischen magischen Gesellschaft

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Gaikan

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BeitragThema: Gesetze der japanischen magischen Gesellschaft   Gesetze der japanischen magischen Gesellschaft Icon_minitimeSo Dez 04, 2016 2:53 am

Gesetze der japanischen magischen Gesellschaft Sf7s9ekf

MSTGB bedeutet: Magisches Strafgesetzbuch

MSTGB §1 Absatz 1: 
Seit dem 1689 abgeschlossenen Geheimhaltungsabkommen der internationalen magischen Gesellschaften, verpflichtet sich jeder Magier dazu, die Identität der Magier, die Magier und die magischen Wesen zu schützen. Wer dagegen verstößt und an öffentlichen Orten oder in der Anwesenheit von nicht eingeweihten Menschen, Magie anwendet macht sich augenblicklich strafbar. Die Verletzung des Geheimhaltungsabkommens kann mit bis zu lebenslanger Haftstrafe geahndet werden.

MSTGB §1 Absatz 2:  Ausnahmen gibt es in ausschließlich einer Situationen:
- liegt eine lebensbedrohliche Situation für das eigene oder für ein anderes Leben vor, dass nicht magisch ist, so ist die Anwendung der Magie im äußersten Notfall auch vor nicht magisch begabten Menschen gestattet.

MSTGB §3 Absatz 1: Minderjährigen Magiern ist es unterhalb des achtzehnten Lebensjahres untersagt, außerhalb der für sie zugeteilten magischen Schulen, zu zaubern. Zuwiderhandelnde werden mit einer Verwarnung oder dem Schulverweis geahndet. Kommt dabei eine Person zu schaden, wird das Magiergericht über eine angemessene Strafe entscheiden. 

MSTGB §3 Absatz 2: unkontrollierte Magieausbrüche von magisch begabten Minderjährigen bilden die absolute Ausnahme und können vom japanischen Zentralministerium gemessen und überwacht werden.


AGB bedeutet: Allgemeines Gesetzbuch

AGB §2: Die japanische Schulreform und allgemeine Gesetzgebung unterliegt nicht dem Duellverbotabkommen aus dem Jahre 1994. Die japanische Schulreform sieht ein praktisches Training als eine wichtige Grundlage zur vernunftgemäßen Verteidigung in Notsituationen vor.

AGB §3: Magier der magischen Gesellschaften, gelten durch das internationale Abkommen, mit dem Beginn des achtzehnten Lebensjahres als volljährig. Das bedeutet, dass sie für ihre Taten selbstverantwortlich sind und darüber hinaus die Lizenz erworben haben, außerhalb der ihnen zugeteilten Zauberschule, zaubern zu dürfen.
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