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 Schulordnung und Strafen

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Gaikan

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BeitragThema: Schulordnung und Strafen   Schulordnung und Strafen Icon_minitimeDi Dez 06, 2016 1:07 am

Schulordnung und Strafen Nnaxbkoe





§. Während des Unterrichtes ist das Verlassen des Klassenraumes - ohne ausdrückliche Genehmigung - nicht gestattet.

§. Den Anweisungen des Lehrpersonals ist Folge zu leisten.

§. Essen während des Unterrichtes ist strengstens untersagt.

§. Unterrichtsmaterial wird vom Lehrpersonal zur Verfügung gestellt. (Ausgeschlossen sind Schulbücher, Kalligraphieutensilien)

§. Sollte ein Schüler seine Unterrichtsmaterialien nicht dabei haben, obliegt es dem Lehrer, dem Schüler Hauspunkte abzuziehen und ihn zurück in seinen Gemeinschaftsraum zu schicken, um seine Materialien zu holen oder aber ihn für den Rest der Stunde vom Unterricht zu verweisen.

§. Unterrichtsräume mit Erhebung und Tatamimatten dürfen nicht mit Schuhen betreten werden. Ebenso ist es strengstens untersagt die Lernräume und Meditationsräume mit Schuhwerk zu betreten! Zuwiderhandelnde werden mit Putzen, Nachsitzen oder Punktabzug bestraft.

§. Das Rennen auf den Korridoren ist nicht gestattet.

§. Im Unterricht ist das Tragen der Schuluniform Pflicht. Bei der Meditation ist die dafür vorgesehene Kleidung anzuziehen. Diese wird von der Schule zu Beginn eines jeden Schuljahres an die Schüler verteilt (sofern keine eigene Kleidung vorhanden ist).

§. Der Unterricht endet erst, wenn der Professor die Stunde beendet und keine Sekunde früher.

§. Das nicht zollen von Respekt gegenüber einer Autoritätsperson an der Schule wird mit schweren Strafen geahndet. Diese werden vom jeweiligen Jahrgangslehrer entschieden.

§. Das Verlassen der magischen Grenze ohne ausdrückliche Erlaubnis des Schulleiters oder der stellvertretenden Schulleiterin ist untersagt. Die magische Grenze ist rot gekennzeichnet und umgibt das Gelände des Schlosses. Zuwiderhandlung hat eine Verwarnung und bei Wiederholung einen Schulverweis zur Folge.

§. Beim Unterricht wird ein stets gepflegtes Aussehen erwartet. Eine nicht Befolgung wird als Respektlosigkeit den Professoren gegenüber gewertet und hart bestraft.

§. Das Mobbing von Schülern wird mit harten Strafen geahndet und kann bei mehrfachen Verstoß zu einem Schulverweis führen.

§. Vandalismus, Beschädigung von fremden Eigentum, sei es der Schule oder eines anderen Mitschülers, wird mit Punkteabzug und harter physischer Arbeit geahndet. Die Härte und Länge der Strafe liegt im Ermessen des jeweiligen Jahrgangslehrers.

§. Das Schwänzen eines Unterrichts wird mit einer schlechten Note, einem Nachsitztermin, sowie zusätzliche Arbeiten bestraft. Wird ein Unterricht so oft geschwänzt, dass nach Meinung des zuständigen Professors die Nachsitztermine nicht mehr ausreichend sind, um den Stoff nachzuholen, kann der Schüler des Faches verwiesen werden.

§. Magische Duelle sind nur in den dafür vorgesehenen Trainingsräumen gestattet. Verletzt sich ein Schüler während dieser Kämpfe so, dass er nicht mehr in der Lage ist, selbst den Krankensaal aufzusuchen, trägt der Mitschüler die Verantwortung dafür, dass er in den Krankensaal überstellt werden kann.

§. Werden magische Duelle ohne Aufsicht ausgetragen und die Kontrahenten dabei erwischt, obliegt es dem Jahrgangslehrer, die entsprechenden Schüler angemessen zu bestrafen.

§. Das Mitführen und der Besitz von Alkohol innerhalb des Schulgebäudes ist absolut untersagt. Jede Art von Alkohol wird sofort beschlagnahmt und vernichtet. Mit schwerer Bestrafung muss gerechnet werden.

§. Das Betreten von Räumen die als verboten markiert sind (durch ein flammendes X), dürfen nur unter Begleitung einer Lehrkraft betreten werden. Ansonsten sind diese Räume tabu.

§. Die Ausgangssperre beinhaltet auch das Verschließen der Eingangstore, sodass nach Eintritt der Sperre, keiner mehr das Schloss verlassen oder betreten kann. Damit beginnt auch offiziell die Nachtruhe, die bei Verstößen, mit Bestrafungen geahndet wird.
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